Riester-Rente
 

Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit, dass bestimmte Altersvorsorgeverträge seit 2002 im Rahmen der Zulagenförderung und des Sonderausgabenabzuges nach §10a und §§ 79 ff EStG staatlich gefördert werden können. Nur wer aus eigenen Mitteln für das Alter spart, hat seit Anfang 2002 Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Riester-Förderung erfolgt durch Entgeltumwandlung und/oder Arbeitgeberbeiträge, wird individuell versteuert und verbeitragt. Darüber hinaus wird ein Sonderausgabenabzug bis zu maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gewährt. Die Höhe der Förderung hängt allerdings vornehmlich vom Familienstand ab: Singles erhalten seit 2008 eine Grundzulage von maximal € 154,00. Ehepaare das Doppelte, vorausgesetzt beide Partner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab. Für Nachwuchs gewährt der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von € 185,00. Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Zulage auf € 300,00 erhöht.

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